Diese AGB sind gültig ab dem 01.01.2022 bis zur Veröffentlichung einer neuen Version. Neue Versionen ersetzen vollständig die alten Versionen.

1. Grundlage / Geltung der Bedingungen

  • Die folgenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage für jede Geschäftsbeziehung mit der „Hundeschule-Edersee“.
  • Im folgenden Text wird die maskuline, bzw. sachliche Ansprache (Hundehalter, Teilnehmer, Trainer, Hund, u.Ä.) gewählt. Dies stellt keine Diskriminierung der Geschlechter dar, sondern dient rein der Lesbarkeit und Übersichtlichkeit.
  • Die Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Spätestens mit dem Beginn der ersten Übungseinheit, des ersten Betreuungstages, der Buchung eines Kurses/Seminars oder des Kaufs einer Guthaben-(Leckerli-)Karte gelten diese Bedingungen vom Hundehalter/Teilnehmer als angenommen und akzeptiert.
  • Das Fotografieren, Filmen und Aufzeichnen von Trainingseinheiten, Kursen, Seminaren und Besprechungen auf dem Trainingsgelände, bei Einzelstunden, Seminaren und Kursen sowie eine Veröffentlichung in sozialen Medien, anderweitig im Internet oder anderen Medien ist aus datenschutzrechtlichen Gründen strikt untersagt und wird strafrechtlich verfolgt. Bitte fragen Sie uns vorher um Erlaubnis!

2. Allgemeines

  • Der Halter versichert, dass sein Hund gültig geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist. Der Impfausweis ist auf Verlangen vorzuzeigen.
  • Bringt ein Hund eine ansteckende Krankheit oder Parasiten mit, trägt der Besitzer dieses Hundes alle dadurch entstehenden Kosten wie Desinfektion und Behandlung angesteckter Hunde und gegebenenfalls Menschen (zoonotische Erkrankungen).
  • Der Halter versichert, dass sein Hund ausreichend haftpflichtversichert ist. Die Versicherungspolice sowie ein aktueller Nachweis über die Zahlung der Versicherung ist auf Verlangen vorzulegen.
  • Der Halter ist verpflichtet, den Trainer bzw. die Betreuungsperson über übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes zu informieren.
  • Die Teilnahme an allen Übungsstunden, Veranstaltungen und dem Betreuungsangebot erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle von Personen oder Hunden wird nicht gehaftet.
  • Weder die Hundeschule noch ihre Inhaber, Angestellten oder Helfer treten im Sinne des BGB als Hüter oder Halter eines Hundes auf. Für alle Schäden, die während des Aufenthalts am oder durch den Hund entstehen, haftet ausschließlich der Hundehalter, es sei denn, dass der Schaden auf Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten der Hundeschule bzw. deren Mitarbeiter beruht.

3. Hundeschule

  • Es wird keine Garantie für die Erreichung von Kurs-, Seminar- oder Unterrichtszielen seitens des Hundes oder Hundehalters von der Hundeschule gegeben, da der Erfolg vom jeweiligen Teilnehmer und/oder seines Hundes abhängt.
  • Kursgebühren werden mit Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags, bzw. mit dem Erhalt der Reservierungsbestätigung/Rechnung oder nach erfolgter Terminabsprache oder -abstimmung über die dementsprechende Whatsapp-Gruppe fällig und müssen spätestens in der zweiten Kurs-Stunde bar gezahlt werden oder vor Antritt der zweiten Kurs-Stunde auf das Konto der Hundeschule überwiesen sein. Der Ausbildungsvertrag gilt auch dann als gültig vereinbart, wenn die Kursteilnahme mündlich oder per Whatsapp-Nachricht separat oder durch die erfolgte Teilnahme an der Kursterminplanung durch den Teilnehmer bestätigt wurde.
  • Seminargebühren werden mit Unterzeichnung der Teilnahmevereinbarung, bzw. mit dem Erhalt der Reservierungsbestätigung/Rechnung fällig und müssen innerhalb von 5 Werktagen ab Rechnungsdatum auf das Konto der Hundeschule überwiesen werden. Bei kurzfristigen Buchungen, die eine Überweisung der Seminargebühren nicht ermöglichen, sind diese direkt zu Beginn des Seminars dem Seminarleiter in bar zu entrichten.
  • Die aktuellen Kurs- und Seminarpreise können jederzeit im Internet oder den Geschäftsräumen der Hundeschule eingesehen oder in schriftlicher Form angefordert werden.
  • Die Absage oder Stornierung eines Kurses oder Seminars seitens des Teilnehmers ist bis 14 Tage vor Beginn kostenlos, bei einem kurzfristigeren Vertragsrücktritt berechnet die Hundeschule eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50% der Kurs-/Seminargebühren. Der Teilnehmer kann jedoch einen Ersatzteilnehmer benennen. Nach erfolgtem Kursstart gilt eine Rückzahlung der Kurs- oder Seminargebühren als ausgeschlossen vereinbart.
  • Einzelstunden, Fahrtkosten und offene Gruppenstunden sind im Anschluss direkt in bar an den Trainer zu bezahlen. Die Bezahlung kann alternativ durch den vorherigen Kauf einer Guthabenkarte erfolgen.
  • Guthabenkarten (Leckerli-Karten) können in der Hundeschule für die Bezahlung von Einzel- und Gruppenstunden, Fahrtkosten, Kursen und Seminaren eingesetzt werden. Für den Verlust einer Guthabenkarte haftet der Käufer. Nicht genutztes oder verfallenes Guthaben wird von der Hundeschule nicht erstattet. Die Guthabenkarte hat eine Gültigkeit von 6 Monaten ab Ausstellungsdatum und kann mit vorheriger Anmeldung durch den Käufer bei der Hundeschule auf eine andere Person übertragen werden. Die Guthabenkarte ist personengebunden und kann nicht ohne Zustimmung der Hundeschule von einer weiteren Person genutzt werden. Beim Kauf der Guthabenkarte sind alle Personen, die das Guthaben nutzen sollen durch den Käufer zu benennen. Leckerli-Karten sind – je nach Wertstufe – mit einem dementsprechenden Rabatt versehen. Eine Auszahlung von Restguthaben ist ausgeschlossen. Sollte das Guthaben der bereits gekauften Leckerli-Karte für die erhaltene Dienstleistung oder Ware nicht ausreichen, so kann der Differenzwert nur durch den Kauf einer neuen Leckerli-Karte ausgeglichen werden.
  • Guthabenkarten auf Stundenbasis (kurz: GaS), z.B. 10er-Karten, können ausschließlich für Einzeltrainingsstunden verwendet werden. Für den Verlust einer GaS haftet der Käufer. Nicht genutztes oder verfallenes Guthaben wird von der Hundeschule nicht erstattet. GaS haben eine Gültigkeit von 6 Monaten ab Ausstellungsdatum und können mit vorheriger Anmeldung durch den Käufer bei der Hundeschule auf eine andere Person übertragen werden. Die GaS ist personengebunden und kann nicht ohne Zustimmung der Hundeschule von einer weiteren Person genutzt werden. Beim Kauf der GaS sind alle Personen, die das Guthaben nutzen sollen durch den Käufer zu benennen. Die Abrechnung auf den GaS erfolgt je angefangener Viertelstunde (15 Minuten). Bei nicht ausreichendem Restguthaben ist die Differenz in bar im Anschluss an die Trainingsstunde zu begleichen. Zusätzliche Leistungen, wie z.B. Fahrtkosten, können nicht über die GaS abgerechnet werden und sind direkt nach Erbringung zu bezahlen.  
  • Einzelstunden können vom Hundehalter/Auftraggeber bis 24 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden, bei kurzfristigerer Absage wird mindestens eine Arbeitsstunde sowie eventuell angefallene Fahrtkosten berechnet. Durch die Terminabsage entstandenen Kosten für Übernachtungen oder deren Stornokosten, Kosten für Fahr- oder Flugtickets, welche nicht mehr kostenfrei storniert werden können, werden auch bei Terminabsage bis 24 Stunden vorher berechnet.
  • Bei geschlossenen Gruppenkursen besteht kein Anspruch auf das Nachholen von seitens des Hundehalters versäumten Stunden. Es besteht auch kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr für verpasste Stunden. Von der Hundeschule abgesagte Gruppenstunden werden zeitnah in Absprache mit den Teilnehmern nachgeholt.
  • Erfolgt seitens des Hundehalters nach erfolgter Anmeldung ein Abbruch der vereinbarten Ausbildung aus welchen Gründen auch immer, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühren.
  • Die Hundeschule kann sowohl Einzel- als auch Gruppenstunden bis zu 24 Stunden vor Beginn absagen. In besonderen Fällen (z.B. Unwetterwarnungen, Unfall, Krankheit) ist eine Absage auch kurzfristig möglich. Die Hundeschule ist grundsätzlich bestrebt, alle Termine zuverlässig durchzuführen.
  • Die Hundeschule behält sich vor, den Ausbildungsvertrag vorzeitig zu kündigen, wenn der Hundehalter sich den Anweisungen des Trainers widersetzt, den Hund unangemessen behandelt oder Verhaltensauffälligkeiten oder Krankheiten verschwiegen hat, die für andere eine Gefahr darstellen. Für diesen Fall wird die Gebühr anteilig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die Hundeschule bestehen nicht.
  • Die Hundeschule und die Ausbilder behalten sich vor, Hunde die nicht für den Gruppenunterricht geeignet erscheinen, die Teilnahme zu verweigern. In diesem Falle besteht selbstverständlich die Möglichkeit, durch Einzelunterricht den Hund auf die Teilnahme am Gruppenunterricht vorzubereiten.
  • Das Begehen und Beklettern der Übungsgeräte (Hundesportgeräte) ist für alle Personen untersagt, insbesondere für Kinder. Eltern haften für ihre Kinder.

4. Hundebetreuung (keine Pension) / Ausbildung

  • Die Hundeschule bietet im Einzelfall für ihre Kunden eine kurzzeitige Hundebetreuung, sowie die direkte Ausbildung des Hundes durch den Trainer an. Die Hundebetreuung erstreckt sich über Tages- bzw. Halbtagesbetreuung mit Einbindung des Hundes in die Familie bis hin zum Gassigehen zu vereinbarten Uhrzeiten.
  • Bei Tages- bzw. Halbtagsbetreuung wird nur einmalig ein Vertrag geschlossen, der für alle weiteren Aufenthalte gilt.
  • Für die Tagesbetreuung sind für den Hund Futter, evtl. benötigte Medikamente, eine Decke, Halsband und/oder Geschirr und Leine mitzubringen. Körbchen, Näpfe, etc. werden von der Hundeschule gestellt. Für die mitgebrachten Dinge übernimmt die Hundeschule keine Haftung.
  • Für durch den Hund entstandene Schäden jeglicher Art haftet der Halter des Hundes, es sei denn, dass der Schaden auf Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten der Hundeschule bzw. deren Mitarbeiter beruht.
  • Die Hundeschule verpflichtet sich zu einer artgerechten Unterbringung und Behandlung der zu betreuenden Hunde.
  • Der Halter verpflichtet sich, seinen Hund zum vereinbarten Zeitpunkt zu bringen und wiederzuholen bzw. für den Abholservice alles bereit zu halten. Wird ein Hund nicht zum vereinbarten Termin abgeholt und wurde die Aufenthaltsdauer nicht vom Besitzer oder einer beauftragten Person verlängert, ist die Hundeschule berechtigt, den Hund nach einer Übergangszeit von 8 Tagen zu vermitteln bzw. anderweitig unterzubringen. Dadurch entstehende Kosten trägt der Hundebesitzer.
  • Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung des Hundes erklärt sich der Besitzer damit einverstanden, dass die notwendige tierärztliche Behandlung von einem Tierarzt nach Wahl der Hundeschule übernommen wird. Dadurch entstehende Kosten trägt der Hundebesitzer.
  • Die Hundeschule bietet einen Bring- und Abholservice. Die Preise entnehmen Sie bitte der gültigen Preisliste.
  • Die angegebenen Preise sind Komplettpreise ohne Futter. Für läufige Hündinnen, unverträgliche Hunde, Welpen oder andere Hunde mit erhöhtem Pflegeaufwand wird ein Aufpreis nach Absprache erhoben. Die aktuellen Preise können jederzeit im Internet oder den Geschäftsräumen der Hundepension eingesehen oder in schriftlicher Form angefordert werden.
  • Bring- und Abholtage werden als volle Tage gezählt, wenn der Hund vor 13 Uhr gebracht bzw. nach 13 Uhr abgeholt wird, andernfalls zählen diese Tage als halbe Tage.
  • Als Anzahlung sind 20 % des Gesamtbetrags bei Reservierung fällig, der Restbetrag wird beim Bringen des Tieres in bar fällig oder muss vorher auf das Konto der Hundeschule überwiesen werden. Sobald der Zahlungseingang der Anzahlung erfolgt ist, erhalten Sie eine Reservierungsbestätigung und der reservierte Platz wird für Ihr Tier freigehalten.
  • Bei Vertragsrücktritt bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin beläuft sich die Aufwandsentschädigung auf die Anzahlung. Bei späterer Absage ist eine Aufwandsentschädigung von 50% des Gesamtbetrages fällig.
  • Die Hunde werden in Gruppen mit mehreren Hunden gehalten. Dem Besitzer sind dadurch mögliche Risiken klar und er erklärt sich ausdrücklich mit dieser Art der Haltung und den damit verbundenen Risiken einverstanden.
  • Der Halter erklärt sich damit einverstanden, dass sich der Hund auf dem eingezäunten Gelände der Hundeschule ohne Leine aufhält und übernimmt für alle damit in Verbindung stehenden Risiken (Entlaufen, Wildern, Verletzungen, etc.) die volle Haftung.
  • Begleitpersonen beim Training sind durch den Teilnehmer vom Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an den Trainingsstunden erfolgt auf eigenes Risiko.

5. Sonstiges

  • Die Hundeschule behält sich vor, bei Übungsstunden, Veranstaltungen und Tagesbetreuungsaufenthalten Fotos oder Videos aufzunehmen. Mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch die Hundeschule auf der Homepage und anderen Medien (z.B. Werbematerialien, Zeitungsartikeln) erklärt sich der Hundehalter ausdrücklich einverstanden. Gemäß Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) kann jede Person der Nutzung dieser persönlichen Daten widersprechen.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird dann kurzfristig durch eine wirksame Bestimmung ersetzt.
  • Gerichtsstand ist das Amtsgericht Korbach.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.